Europawahl 2024

EU Flagge

Am Sonntag, den 09. Juni 2024 finden die Europawahlen statt.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt in Langen bei Bregenz sind österreichische Staatsbürger*innen, die ihren Hauptwohnsitz am Stichtag (26. März 2024) in Langen bei Bregenz aufrecht gemeldet und spätestens am Wahltag (09. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollendet haben. 
Ebenfalls wahlberechtigt sind Auslandsösterreicher*innen, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben sowie nicht-österreichische Unionsbürger*innen, die ihren Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde haben und spätestens am Stichtag (26. März 2024) über Antrag bei uns in der Europa-Wählerevidenz eingetragen waren.

Das Wahllokal ist im Gemeindesaal Treff·Punkt von 08:00 bis 12:00 Uhr.

Amtliche Wahlinformation (Wahlausweis)

Sie erhalten per Post rechtzeitig vor der Wahl die Amtliche Wahlinformation, aus der Sie Ihr zuständiges Wahllokal, die Wahlzeiten und eine detaillierte Beschreibung zur Vorgehensweise entnehmen können. Bitte bringen Sie den Abschnitt "Amtliche Wahlinformation" und ein Ausweisdokument mit in Ihr Wahllokal.

Persönliche Stimmabgabe

Die Stimmabgabe erfolgt persönlich am Wahlsonntag in Ihrem zuständigen Wahllokal (Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises!). Bitte bringen Sie auch Ihre Amtliche Wahlinformation (auch Wahlausweis oder Wählerverständigungskarte genannt) mit ins Wahllokal. Sollten Sie nach dem Stichtag Ihren Hauptwohnsitz um- oder abmelden, bleiben Sie trotzdem in dem zum Stichtag erstellten Wählerverzeichnis eingetragen und sind auch diesem Wahllokal zugeteilt.

Stimmabgabe per Wahlkarte - Briefwahl

Sollten Sie am Wahlsonntag verhindert sein, haben Sie die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen. Die entsprechende Anforderungskarte erhalten Sie ebenfalls mit der Amtlichen Wahlinformation zugesendet. Der Antrag kann auch online über www.meinewahlkarte.at abgegeben werden. Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z.B. wegen Ortsabwesenheit oder Aufenthalts im Ausland) enthalten muss.

WICHTIG:

  • Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden.
  • Letztmöglicher Zeitpunkt für schriftliche und online Anträge: 05. Juni 2024, 24:00 Uhr
  • Letztmöglicher Zeitpunkt für persönlich bei der Gemeinde eingebrachte Anträge: 07. Juni 2024, 12:00 Uhr
  • Briefwahlkarten müssen bis zum 09. Juni 2024, 17:00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. 
    Es gibt keine Nachfrist mehr!

Bei dieser Wahl besteht keine Wahlpflicht.

06.05.2024