Heizkostenzuschuss

Jede Person mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde bzw. jeder Haushalt erhält auf Antrag, sofern nicht bereits eine Unterstützung aus Mitteln der Sozialhilfe (Mindestsicherung) erfolgt und die jeweilige Einkommensgrenze nicht überschritten wird, für die Heizperiode einmalig € 500,--.

Antrag:                  beim Wohnsitzgemeindeamt
Zeitraum:              16. Oktober 2023 - 16. Februar 2024
Mitzubringen ist: Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen

Niederschrift_Wohn-_und_Heizkostenzuschuss_20232024_Original_.pdf (0.06 MB)

Pressebericht Land Vorarlberg über den Heizkostenzuschuss 2023-24