Heizkostenzuschuss

Jede Person mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde bzw. jeder Haushalt erhält auf Antrag, sofern nicht bereits eine Unterstützung aus Mitteln der Sozialhilfe (Mindestsicherung) erfolgt und die jeweilige Einkommensgrenze nicht überschritten wird, für die Heizperiode einmalig € 330,--.

Antrag:                  beim Wohnsitzgemeindeamt
Zeitraum:              14. Oktober 2024 - 21. Februar 2025
Mitzubringen ist: Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen

Niederschrift Heizkostenzuschuss.pdf 2024-25 (0.11 MB)

Online Antrag für Heizkostenzuschuss