Jede Person mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde bzw. jeder Haushalt erhält auf Antrag, sofern nicht bereits eine Unterstützung aus Mitteln der Sozialhilfe (Mindestsicherung) erfolgt und die jeweilige Einkommensgrenze nicht überschritten wird, für die Heizperiode einmalig € 330,--.
Antrag: beim WohnsitzgemeindeamtZeitraum: 17. Oktober 2022 - 24. Februar 2023Mitzubringen ist: Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
Antrag_Heizkostenzuschuss_2022-23.pdf (0.06 MB)