Förderung des „KlimaTicket Österreich Jugend“ für Studierende

Die Gemeinde unterstützt die umweltfreundliche Mobilität ihrer Studierenden, die außerhalb von Vorarlberg eine mehrsemestrige Bildungseinrichtung besuchen. Ziel der Unterstützung ist es, die Verbindung der Studierenden zur Region zu erleichtern und aufrechtzuerhalten. 

KlimaTicket 2023

Wer kann die Unterstützung beantragen: 
 Studierende einer ordentlichen Fachhochschule, Hochschule (inkl. Pädagogischen Hochschule) oder Universität im In- und Ausland sowie von weiterführenden mehrsemestrigen Bildungseinrichtungen aus dem tertiären Bildungsbereich (Akademie, Kolleg, u.ä.

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen: 

  • Die Förderung gilt für Studierende unter 26 Jahren (es gelten die gleichen Bedingungen wie beim KlimaTicket Österreich Jugend). 
  • Antragstellende müssen ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, die die Förderung ausbezahlt; der Wohnsitz muss für die Gültigkeit des KlimaTickets in der Fördergemeinde belassen werden; mit der Förderung stimmt der Förderwerber zu, dass GemeindemitarbeiterInnen den Meldestatus zur Überprüfung – auch rückwirkend – einsehen dürfen  
  • Antragstellende bestätigen, dass sie keinen Fahrtzuschuss der öffentlichen Hand bzw. des Unternehmens/Arbeitgebers beziehen.  
  • Für den Bezug der Förderung ist eine aktuelle Studienbestätigung und Meldebestätigung nachzuweisen.  
  • Zu Unrecht bezogene Förderungen werden zurückverlangt.

    Höhe der Förderung: 
  • Die Gemeinden fördern den Kauf des KlimaTickets Österreich Jugend mit 50 % des Kaufpreises (50 % sind derzeit 411 Euro). Bei Bezug der Förderung ist es nicht möglich, das Ticket vor Ablauffrist zu stornieren.

    Ablauf: 
  • Antragstellende kommen mit den oben genannten Nachweisen und dem KlimaTicket zum Gemeindeamt. 
  • Nach Prüfung durch die Gemeinde wird der Förderbetrag ausbezahlt.

    Dauer: 
  • 01.01.2024 bis 31.12.2024, pro Person wird max. 1 Ticket gefördert 

(Beschlussfassung in der 26. öffentliche GV-Sitzung am Montag, dem 28. 11.2022)