Personen, die sich für die Gemeinde Langen hervorragend verdient gemacht haben, können laut Gemeindegesetz zu Ehrenbürgern, Ehrenringträgern oder Verdienstzeichenträgern ernannt werden. Im Rahmen eines Festakts wird ihnen vom amtierenden Bürgermeister die dazugehörige Urkunde verliehen.