Wohnungswerber

Antrag

Gemeinnützige Wohnungen werden mit Hilfe von Fördermitteln errichtet. Hierfür erhält die jeweilige Standortgemeinde ein Zuweisungsrecht dieser Wohnungen. Der Mietvertrag kommt nach erfolgter Vergabe zwischen dem gemeinnützigen Wohnbauträger und dem neuen Mieter zu Stande.

In der Gemeinde Langen gibt es derzeit ca. 30 gemeinnützige Wohnungen von dem Wohnbauträger Wohnbauselbsthilfe, bei denen ein Zuweisungsrecht der Gemeinde Langen besteht.

Um eine gemeinnützige Wohnung zu erhalten, muss der Wohnungssuchende ein Wohnungswerber Formular ausgefüllt mit den benötigten Unterlagen dem Meldeamt der Gemeinde Langen zukommen lassen. Im Ausschuss für Wohnungswesen wird dieses Ansuchen geprüft und bewertet. 

Bei Nichterfüllung der Vergabe-Richtlinien erhalten Sie eine schriftliche Verständigung. All jene Wohnungswerber, die positiv beurteilt wurden, werden in einer Warteliste aufgenommen.

Die Vergabe erfolgt im Ausschuss für Wohnungswesen gemäß den Wohnungsvergabe Richtlinien.
Wohnungsvergaberichtlinie_2015.pdf (0.62 MB)

Benötigte Dokumente:

  • Einkommensbestätigung
  • aktuelle Mietvorschreibung bzw. ein Mietvertrag
  • eventuell Scheidungsurteil
  • eine Meldebestätigung (außerhalb von Bregenz)
  • eventuell Schwangerschaftsnachweis
  • Familienstandsnachweis
  • Staatsbürgerschaftsnachweis

2022_Antragsformular.pdf (0.62 MB)