Informieren Sie sich bei An-, Ab- oder Ummelden, sowie bei Sonderfällen im Zusammenhang mit dem Meldewesen bei der Abteilung Meldeamt.
Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, muss dies bei der zuständigen Meldebehörde melden. Bei jeder Wohnsitzänderung muss man sich innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anmelden und von der alten Adresse abmelden.
Auch eine Änderung des Familiennamens, des Vornamens, der Staatsangehörigkeit, des Geschlechtes und der Wohnsitzqualität (Haupt- und Nebenwohnsitz) muss gemeldet werden.Die Anmeldung kann persönlich durch den Meldepflichtigen oder durch einen beauftragten Boten erfolgen. Sie kann auch postalisch vorgenommen werden. Da die notwendigen Urkunden aber immer im Original beziehungsweise zumindest in beglaubigten Kopien beigelegt werden müssen, ist eine postalische Anmeldung nur in Ausnahmefällen sinnvoll.
Die wichtigsten Ausnahmen sind:
Anlässlich der Anmeldung ist der Meldebehörde ein vollständig ausgefüllter Meldezettel und ein gültiges Reisedokument im Original vorzulegen. Der ausgefüllte Meldezettel ist sowohl vom Unterkunftnehmer als auch vom Unterkunftgeber zu unterfertigen.
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