Verpflichtender Sachkundenachweis ab Juli 2026
Ab dem 1. Juli 2026 gibt es neue Regeln für alle Menschen, die einen Hund halten möchten. Wer sich ab diesem Zeitpunkt einen Hund anschaffen will, muss vorher einen sogenannten Sachkundenachweis machen.
Das bedeutet: Man muss einen Kurs besuchen, in dem man lernt, wie man richtig mit Hunden umgeht und sie gut versorgt. Dieser Kurs besteht aus mindestens vier Unterrichtseinheiten. Jede Einheit dauert 60 Minuten. In diesem Kurs geht es um Theorie, also um Wissen und Information.
Zusätzlich gilt: Wer einen Hund hat, der mindestens sechs Monate alt ist, muss innerhalb eines Jahres nach Beginn der Hundehaltung eine Praxis-Einheit absolvieren. Diese dauert zwei Stunden und wird gemeinsam mit dem eigenen Hund gemacht. Dabei soll gezeigt werden, dass Mensch und Hund gut miteinander umgehen können.
Diese Maßnahmen sollen helfen, dass Hunde gut gehalten werden und sich Menschen besser auf die Verantwortung vorbereiten.
Sobald die gesetzliche Novelle veröffentlicht wurde, werden weitere Informationen folgen.
Jeder Hundehalter, der in Langen bei Bregenz einen Hund hält oder für länger als einen Monat in Pflege nimmt, hat dies spätestens innerhalb eines Monats beim Gemeindeamt Langen (Bürgerservice) zu melden. Bei der Anmeldung bekommt jeder Hund eine Hundemarke, die er sichtbar am Halsband zu tragen hat.
Die Hundebesitzer haben darauf zu achten, dass die anderen Fußgänger immer ungehindert passieren können.
Frei laufende Hunde lösen bei Weide- und Wildtieren Fluchtreaktionen aus, deshalb ist das Führen an der Leine in Feld und Wald zu empfehlen.
Hundehalter sind während des ganzen Jahres verpflichtet, die durch den Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) im gesamten Gemeindegebiet zu beseitigen.
Die Entsorgung ist über die aufgestellten Hundekübel oder öffentlichen Mülleimer möglich.