Die Familienhilfe vertritt oder unterstützt die erziehungsberechtigte Person so lange, bis diese selbst wieder ihre Aufgaben übernehmen kann oder mit der Familie eine andere Lösung gefunden werden kann.
Zu den Aufgaben der Familienhilfe gehört
- die Kinder zu betreuen (mit ihnen zu spielen, die Freizeit zu gestalten und die Hausaufgaben zu beaufsichtigen),
- den Haushalt zu führen (kochen, einkaufen, aufräumen, Wäschepflege)
- kranke, behinderte oder pflegebedürftige Familienmitglieder zu betreuen.
Nicht zu ihren Aufgaben zählen
- ausschließliche Putzarbeiten wie Fenster-, Stiegenhaus-, Großputz ..., Vorhänge waschen
(Ausnahme: außergewöhnlich lange Einsätze)
- Gartenarbeiten
- Mithilfe bei Stallarbeiten, „Ab-Hof-Verkauf“, bei Gästezimmern.
In diesen Fällen bitten wir Sie, eine Betriebshilfe oder Haushaltshilfe in Anspruch zu nehmen.