Heizkostenzuschuss 2026/27

heizkosten

Wie in den vergangenen Heizperioden wird auch für die kommende Heizperiode ein Heizkostenzuschuss für Personen bzw. Haushalte mit geringem Einkommen gewährt. Die Abwicklung erfolgt wie bisher über die Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften. 

Der Heizkostenzuschuss kann im Aktionszeitraum vom 19.10.2026 bis 12.02.2027 beim Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden.

Der Antrag kann persönlich oder online gestellt werden. Bei persönlicher Antragstellung ist eine Niederschrift aufzunehmen. 
Der Zuschuss beträgt einmalig maximal 250 Euro. Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung ist das aktuelle Einkommen nachzuweisen. Für die Antragsberechtigung ist ausschließlich der Hauptwohnsitz maßgeblich. 

Folgende haushaltsbezogene Einkommensgrenzen gilt es zu beachten: 

1 Personen HH 1.480 Euro  
2 Personen HH 2.020 Euro 
3 Personen HH 2.480 Euro
4 Personen HH 2.875 Euro  
5 Personen HH 3.325 Euro  
 jede weitere Person plus 400 Euro

+ Einkommensgrenze "Einschleifregelung" zusätzlich bis 200 Euro 

Als Einkommen gelten grundsätzlich: 
• alle Einkünfte aus selbständiger Arbeit, 
• aus nicht selbständiger Arbeit, 
• aus Gewerbebetrieb, 
• aus Land- und Forstwirtschaft, 
• aus Vermietung und Verpachtung 
• sowie aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden). 

Zum Einkommen zählen somit insbesondere: 
• Löhne, 
• Gehälter, 
• Renten, 
• Pensionen, 
• Leistungen aus der Arbeitslosen- und der Krankenversicherung, 
• Wohnbeihilfen, 
• Unterhaltszahlungen jeglicher Art, 
• Kinderbetreuungsgeld und 
• Lehrlingsentschädigungen, 
• Zivildienstentschädigungen und 
• Grundwehrdienerentgelt

Nicht als Einkommen gelten: 
• Familienbeihilfen, 
• Familienzuschüsse, 
• Familienbonus Plus, 
• Kinderabsetzbeträge, 
• Studienbeihilfen, 
• Pflegegelder, 
• Kinderpflegegelder, 
• Zuschüsse im Rahmen der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung oder bei sonstiger ambulanter Pflege, 
• Opferrenten nach dem Opferfürsorgegesetz, 
• Grundrenten für Beschädigte nach dem Kriegsopferversorgungsund Heeresversorgungsgesetz. 

Unberücksichtigt zu bleiben haben auch: 
• allfällige Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt oder Jubiläumsgelder), 
• Spesen Ersatze, 
• Diäten und Kilometergelder.

ONLINE ANTRAG

10.10.2026