Lärmerregende Tätigkeiten

Die „Rasenmähzeit“ steht wieder bevor, daher möchten wir auf übliche Rasenmähzeiten hinweisen

In unserer Gemeinde gibt es (noch) KEINE ortspolizeiliche Verordnung, die bei Zuwiderhandlung eine Geldstrafe vorsieht. Wir sind der Meinung, dass man „Ruhezeiten“ auch OHNE eine derartige Verordnung einhalten kann. 

Für alle, die vielleicht die „Rasenmäh-Zeiten“ noch nicht oder nicht mehr wissen: 
• Gemäht werden soll nur an Werktagen 
• Montag bis Samstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 20:00 Uhr 
• An Sonn- und Feiertagen ist das Rasenmähen nicht erwünscht! 

Diese Zeiten gelten auch für Arbeiten mit Kreissägen, Flexen, Hochdruckreinigen und Motorsägen, sowie für Arbeiten mit erhöhtem Geräuschpegel! 

Bitte halten Sie diese Zeiten aus Rücksichtnahme gegenüber Ihren Nachbar:innen ein.
Danke!