Die Gemeinde Langen bietet Unterstützung bei der Instandhaltung von Weganlagen an. Die Bedingungen wurden von der Gemeindevertretung am 05.08.2024 einstimmig beschlossen:
Bedingungen für jährlichen Instandhaltungsbeitrag der Gemeinde Langen an Weganlagen, welche für die fuß und radläufige Benützung zur Verfügung gestellt werden.
Ausgenommen: bereits in der Erhaltung geförderte Straßen
Bedingung: öffentliche Benützung für Fußgänger und Radfahrer Mindestweglänge: 100 m
Material: pro 100 lfm / 1 Tonne zugestelltes Schottermaterial pro Jahr
Materialwahl: Frostkoffer 0/70 Frostkoffer 0/40 Flickschotter bindig (Röthner) 0/25
Anmeldung telefonisch im Gemeindeamt und Freigabe durch Bürgermeister oder Amtsleiter. Auf dem Lieferschein muss die Grundstücksnummer und die Bezeichnung der Weganlage angeführt werden.
Zustellung des Materials erfolgt durch den Jahresauftragnehmer der Gemeinde Langen (Transporte und Erdbau).
Die Gemeindevertretung