Änderungen Bauvorschriften mit Jahreswechsel

13.12.2021 00:00

Land Vorarlberg

Die Bautechnikverordnung und die Baueingabeverordnung wurden novelliert.
Mit 1. Jänner 2022 treten die Änderungen in Kraft.

Im Wesentlichen werden künftig die OIB Richtlinien 2019 für verbindlich erklärt.
Für die Anträge, die noch 2021 eingebracht werden, gelten die bisherigen Vorschriften.

Auch das Baugesetz wurde novelliert und sieht gemäß § 20a vorübergehend baurechtliche Erleichterungen für Unterkünfte zur Grundversorgung vor.

13.12.2021