Eintragungsverfahren für die Volksbegehren

20.09.2021 00:00

Foto für Unterstützungserklärungen für die Volksbegehren

Notstandshilfe, Impfpflicht: Notfalls JA, Impfpflicht: Striktes NEIN, Kauf Regional 

Der festgesetzte Eintragungszeitraum ist, von Montag, 20. September bis (einschließlich) Montag, 27. September 2021

In jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsichtnehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu allen Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. 

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Montag, 20.09.2021, von 08.00 - 20.00 Uhr
Dienstag, 21.09.2021 von 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch, 22.09.2021, von 08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag, 23.09.2021, von 08.00 - 16.00 Uhr
Freitag, 24.09.2021, von 08.00 - 16.00 Uhr
Samstag, 25.09.2021, von 09.00 - 11.00 Uhr
Sonntag, 26.09.2021, geschlossen
Montag, 27.09.2021, 
von 08.00 - 20.00 Uhr

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 16.08.2021 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bild:@Graz.at

20.09.2021