Zusätzliche Förderung für neue Heizung kassieren!

20.11.2015 14:40

zusätzlich Förderung für neue Heizung kassieren!

Die Förderung betrifft sämtliche Energieeinsparungen wie Heizung, Straßenbeleuchtung, etc., die durch diese Maßnahmen erzielt werden.

Beratungshotline: 07744/2040204

Unter folgenden grundlegenden Bestimmungen kann diese Förderung geltend gemacht werden:

Hat man bereits eine Bundesförderung erhalten, ist das Bauprojekt nicht erneut förderbar. Bei einer Landesförderung ist nach Rücksprache der Förderstelle jedoch meistens trotzdem eine Förderung möglich.
Die Heizungsanlage wurde nach dem 1.1.2014 in Betrieb genommen bzw. die Rechnung beglichen.

Für Privatbauten als auch Gewerbe und Kommunalbauten sind folgede Maßnahmen förderbar:

Neubau: Wärmepume, Solaranlage, Photovoltaikanlage, Fernwärmeanschluss, Umwälzpumpe, LED

Sanierung: Wärmepumpe, Grundwasser, Solaranlage, Photovoltaik, Ölkesseltausch, Gaskesseltausch, Boilertausch, Biomasse, LED, Umwälzpumpe, Fernwärmeanschluss

Um einen Anspruch auf diese Förderung zu erhalten, wird als Nachweis der durchgeführten Maßnahme die Rechnung für die Heizungsanlage / Solaranlage usw. benötigt. Im Anschluss erhalten Sie die Information zu Ihrem Förderbetrag und das Förderungsformular zugesendet.

Die Fördereinrichtung ist noch kurze Zeit bis auf 01.01.2014 rückwirkend möglich!

Weitere Details: www.energie-foerder-service.at

 

 

20.11.2015