Neuregelung des Amtstages ab 1.12.2012 - Vergabe von Terminen

30.11.2012 00:00

Neuregelung des Amtstages ab 1.12.2012 - Vergabe von Terminen

Dieser findet weiterhin jeden Dienstag von 8:00 Uhr bis 12.00 Uhr statt, allerdings nunmehr nach Terminvereinbarung und Bekanntgabe des Anliegens.
Neben der Vermeidung von Wartezeiten hat dies den Vorteil, dass unnötige Vorsprachen – etwa in Verwaltungssachen – vermieden, Akten rechtzeitig beigeschafft und Anliegen im Rahmen des Termins somit besser und zielgerichtet besprochen werden können.
Grundsätzlich dient der Amtstag der Erteilung kurzer Rechtsauskünfte, dem Abschluss von Vergleichen sowie der Aufnahme von einfachen Klagen, Anträgen und Erklärungen in Zivil und Außerstreitsachen, wenn diese in die Zuständigkeit des BG Bregenz fallen oder die Partei im Sprengel des Gerichtes wohnt oder arbeitet.

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30.11.2012