Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024

13.10.2023 00:00

Bereits im Frühjahr hat die Landesregierung auf die zunehmende Belastung von Haushalten mit niedrigen Einkommen reagiert und hat den Bezieher:innenkreis im Rahmen des Heizkostenzuschusses PLUS deutlich erweitert. Die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Mittel haben gemeinsam mit dem Heizkostenzuschuss des Landes dazu beigetragen, gerade Haushalte mit wenig finanziellem Spielraum spürbar zu entlasten. Alleinerziehende, Pensionist:innen mit geringer Rente oder Familien mit Sozialhilfe- oder Wohnbeihilfebezug erhielten dadurch Unterstützung, um die gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten abzufedern. Insgesamt wurden über 9 Millionen Euro an 29.092 Vorarlberger Haushalte ausgeschüttet. 

Erhöhung auf 500 Euro pro Haushalt 
Vom neuen „Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024“, der ab 16. Oktober ausbezahlt wird, profitieren noch mehr Menschen. Bis 16. Februar 2024 kann der Zuschuss bezogen werden, es können einmalig bis zu 500 Euro pro Haushalt zur Auszahlung gelangen. Haushalte, die den Heizkostenzuschuss PLUS bereits im Frühjahr 2023 bezogen haben, bekommen den Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 in Höhe von 500 Euro von Amts wegen über das Gemeindeamt ausbezahlt. Menschen, die im Bezug einer Sozialhilfeleistung sind, erhalten den Zuschuss über die Bezirkshauptmannschaft, Abteilung Soziales, ausgezahlt. 

Vom Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 profitieren 40.000 Haushalte 
Personen, die den Heizkostenzuschuss PLUS im Frühjahr nicht bezogen haben, können auf den Gemeindeämtern einen Antrag stellen.

Zeitraum: Montag, den 16. Oktober 2023 bis Freitag, den 16. Februar 2024
Antrag:  beim Wohnsitzgemeindeamt
Mitzubringen ist: Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen

Es gelten folgende Einkommensgrenzen:
1 Personen HH Euro 1.900
2 Personen HH Euro 2.800
3 Personen HH Euro 3.250
4 Personen HH Euro 3.650
5 Personen HH Euro 4.100
6 Personen HH Euro 4.500
7 Personen HH Euro 4.950 

Neu hinzu kommt, dass im Sinne der Abfederung einer „harten“ Einkommensgrenze sowie einer gerechten Mittelzuwendung erstmals eine Ausschleifregelung zur Anwendung gelangt. Alle jene Haushalte die um bis zu Euro 400 über der o.a. Einkommensgrenze liegen, erhalten den Zuschuss in reduzierter Höhe. 

Alle Informationen finden Sie auf www.vorarlberg.at oder fragen Sie in Ihrem Gemeindeamt.

Antrag Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023-2024_Original_.pdf (0.06 MB)

Erhebung des Haushaltseinkommens:

Als Einkommen gelten:

- alle Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- aus nicht selbständiger Arbeit
- aus Gewerbebetrieb
- aus Land- und Forstwirtschaft (Berechnung durch Landwirtschaftskammer)
- aus Vermietung und Verpachtung 

Zum Einkommen zählen somit insbesondere 
- Löhne
- Gehälter  
- Renten
- Pensionen
- Leistungen aus der Arbeitslosen- und der Krankenversicherung
- Wochengeld
- Pflegekarenzgeld
- Wohnbeihilfen
- Unterhaltszahlungen jeglicher Art
- das Kinderbetreuungsgeld
- Lehrlingsentschädigungen
- Zivildienstentschädigungen
- Grundwehrdienerentgelt 

Maßgebend ist immer das aktuell verfügbare Einkommen! 

NICHT als Einkommen gelten:



  • Autor: Gertrud Feurle
  • Quelle: Gemeinde Langen

13.10.2023