Heizkostenzuschuss PLUS 2023

06.03.2023 00:00

Um die gestiegenen Heizkosten abzufedern, führen Bund und Land den "Heizkostenzuschuss PLUS" ein. 

Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig € 330,-/Haushalt und kann beim zuständigen Gemeindeamt ab dem 06.03. bis 31.05.2023  beantragt werden.

Mit dem „Heizkostenzuschuss PLUS“ sollen breite Teile der Bevölkerung erreicht werden. Deshalb wurde die Einkommensgrenzen auf folgende (Netto-) Einkommensgrenzen pro Haushaltausgeweitet:

1 Person 1.860 Euro
 2 Personen 2.790 Euro
 3 Personen 3.226 Euro
 4 Personen 3.648 Euro
 5 Personen 4.070 Euro
 6 Personen 4.492 Euro
 7 Personen 4.914 Euro
 Jede weitere Person + 422 Euro

Bei der Berechnung des Haushaltseinkommens werden die Familienbeihilfe sowie Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt/Pension) nicht zum Einkommen gezählt und bleiben somit frei.

Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind durch aktuelle Unterlagen (z.B. Gehaltszettel, Kontoauszug, Wohnbeihilfebestätigung und dergleichen) nachzuweisen

Wie bekomme ich den Heizkostenzuschuss PLUS?

Als Einkommen gelten:

- alle Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- aus nicht selbständiger Arbeit
- aus Gewerbebetrieb
- aus Land- und Forstwirtschaft (Berechnung durch Landwirtschaftskammer)
- aus Vermietung und Verpachtung 

Zum Einkommen zählen somit insbesondere 
- Löhne
- Gehälter
- Renten - Pensionen
- Leistungen aus der Arbeitslosen- und der Krankenversicherung
- Wochengeld
- Pflegekarenzgeld
- Wohnbeihilfen
- Unterhaltszahlungen jeglicher Art
- das Kinderbetreuungsgeld
- Lehrlingsentschädigungen
- Zivildienstentschädigungen
- Grundwehrdienerentgelt 

Maßgebend ist immer das aktuell verfügbare Einkommen.

Nicht als Einkommen gelten 


ONLINEANTRAG

  • Autor: Gertrud Feurle
  • Quelle: Gemeinde Langen

06.03.2023